1. Dezember 2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Der Anbieter bietet die EDV/Internet – Beratung als reine Dienstleistung im Rahmen einer monatlichen Flatrate dem Kunden auf dessen Anforderung an. Der Anbieter steht nicht für den Erfolg seiner Leistung ein; es wird kein Werkvertrag oder Vergleichbares abgeschlossen.

1.          Vertragsgegenstand

1.1.       Der Anbieter bietet auf eine Problemmeldung durch den Kunden nachfolgend aufgeführte Leistungen an. Er berücksichtigt anerkannte Verfahrensbeschreibungen und Industriestandards (z.B. ITIL, DIN) sowie gegebenenfalls spezifische Bestimmungen, Methoden und Anwendungspraktiken des Kunden.

1.2.       Der Anbieter übernimmt auf Wunsch des Kunden die Steuerung seiner externen IT Dienstleister wie beispielsweise Mobilfunkanbieter, WAN- und Telefonie-Carrier, Drucker Service oder ähnliche.

1.3.       Auf Wunsch des Kunden bietet der Anbieter ein detailliertes Monitoring aller kritischen Systeme.

2.          Leistungsausschluss

2.1.       Die Dienstleistung umfasst ausdrücklich nicht Projekte oder die Erstellung von Gewerken jedweder Art. Sollten Gewerke als Ergebnis der Partnerschaft erstellt werden wird im Einzelfall ein separater Werkvertrag mit definiertem Gegenstand geschlossen.

2.2.       Die Dienstleistung wird vorrangig nach Sinnhaftigkeit und nur bei wirtschaftlich sinnvollem und für beide Parteien nachvollziehbarem Mehrwert nach dem Stand der Technik erbracht. Der Kunde kann auf den Stand der Technik hinwirken indem für den Einzelfall ein Zusatzvertrag erstellt wird, in welchem unter anderem die daraus resultierenden Kosten und deren Verteilung geregelt wird.

2.3.       Die Leistung wir für den Auftraggeber erbracht, jedoch nicht für dessen Kunden. IT-Dienstleistungen jedweder Art im Leistungsspektrum des Auftraggebers erfolgen weiterhin durch den Auftraggeber oder werden mittels separatem Vertrag zwischen den Parteien zusätzlich beauftragt.

3.          Meldungen

3.1.       Der Kunde meldet die Useranzahl zu Beginn sowie Ein- und Austritte von Mitarbeitern frühestmöglich dem Anbieter.

3.2.       Der Kunde meldet auftretende Probleme zeitnah, sodass ein unter Umständen bestehender kausaler Zusammenhang mehrerer Ereignisse erkannt werden kann.

3.3.       Auftretende Probleme werden nach Möglichkeit am Ort des Entstehens gemeldet, sodass der Anbieter Gelegenheit hat diese nachzuvollziehen.

4.          Vertragslaufzeit und Kündigung

4.1.       Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit sechs Monaten.

4.2.       Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein halbes Jahr, wenn er nicht vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Laufzeitende von einer der Parteien gekündigt wird.

4.3.       Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.

4.4.       Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn der Anbieter mit der einmalig fälligen Vergütung um mehr als 3 Monate oder mit mehr als 2 monatlich fälligen Entgelten in Verzug ist. Ebenso ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn über das Vermögen des Anbieters ein der Schuldenregulierung dienendes außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren, insbesondere ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Darüber hinaus besteht für beide Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht wenn sich die jeweils andere Partei durch wiederholt und nach Ermahnung in der Kommunikation unangemessen verhält.

5.          Anforderung durch den Kunden

Der Kunde soll möglichst seine Anforderung wie folgt erbringen:

1.          Frühestmöglich

2.          Auswirkung (soweit möglich)

3.          Zeitlicher Rahmen zur Reaktion (nicht verbindlich)

4.          Ausführlich (mit allen bekannten Informationen)

6.          Vertragliche Pflichten des Kunden

6.1.       Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle zur Ausführung der Reaktion erforderlichen Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen; der Kunde hat in jeder Phase durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen die Leistung des Anbieters zu fördern (Mitwirkungspflicht). Er wird insbesondere dem Anbieter die zur ordnungsgemäßen Bearbeitung notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten, Computerprogramme und sonstige Mittel zur Verfügung stellen und, soweit erforderlich, den Mitarbeitern des Anbieters den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen und Rechnern ermöglichen, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendig ist.

6.2.       Bei gleichzeitigem Vorliegen mehrerer Meldungen ist der Kunde berechtigt, dem Anbieter Prioritäten vorzugeben.

6.3.       Der Kunde versichert, dass sämtliche dem Anbieter für das jeweilige Problem zur Verfügung gestellten Daten/Informationen frei von Rechten Dritter sind und insbesondere keine Urheber- oder sonstigen Rechte Dritter der Verwendung entgegenstehen.

6.4.       Sollten dem Anbieter durch die Verwendung von Daten/Informationen, die der Kunde ihm überlassen hat und die mit Rechten Dritter belastet waren, ein Schaden entstehen, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von diesem Schaden freizustellen.

6.5.       Die Überlassung der Inhalte erfolgt ausschließlich in digitaler Form.

6.6.       Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter jede Änderung der eingangs genannten Angaben sowie seiner Firma, Geschäftsbezeichnung, Rechtsform, Anschrift oder Telefonnummer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine Änderung der Bankverbindung ist spätestens 10 Tage vor Fälligkeit der nächsten Rate schriftlich bekannt zu geben.

6.7.       Der Kunde verpflichtet sich, die vom Anbieter zu erbringenden Leistungen nur im Rahmen des geltenden Rechts zu nutzen, insb. unter Beachtung des Datenschutzes und auch ab Wirksamkeit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Die Website und die Email-Accounts sind insbesondere nicht zur Ablage, Abruf oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen (z.B. pornografischen, beleidigenden, propa-gandistischen oder gewaltverherrlichenden) Inhalten zu verwenden. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch die Jugendschutzbestimmungen sind zu beachten.

6.8.       Der Email-Account darf insbesondere auch nicht zur massenhaften Versendung von weitgehend inhaltsgleichen Nachrichten (Spam) oder zum Ablegen, Abrufen oder Verbreiten von Daten verwendet werden, die geeignet sind, den Bestand oder Betrieb von Hard- oder Software-Elementen anderer zu beeinträchtigen oder zu gefährden (Viren, Würmer, etc.).

6.9.       Ebenfalls darf der Email-Account nicht zum Ablegen, Abrufen oder Verbreiten von Daten verwendet werden, die für Dritte urheber-, marken- oder sonst rechtlich geschützt sind; die Verpflichtung zur Beachtung von Zeichenrechten, wie z.B. Namens- oder Markenrechte, gilt auch für die Nutzung des Domain-Namens.

6.10.     Der Kunde versichert, Inhaber der entsprechenden Domain zu sein. Er trägt als Domaininhaber die Verantwortung für sämtliche Inhalte der Internetseiten und der Email-Accounts. Eine inhaltliche Prüfung durch den Anbieter findet nicht statt, auch nicht im Hinblick darauf, ob der vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalt für die mit der Website verfolgten Zwecke geeignet ist.

6.11.     Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter im Fall einer missbräuchlichen Verwendung der Leistungen des Anbieters durch den Kunden von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.

7.          Vertragliche Pflichten des Anbieters

7.1.       Der Anbieter wird nur qualifiziertes und zuverlässiges Personal einsetzen. Er wird nur bewährte Verfahren, Tools und Werkzeuge verwenden, deren Eignung er kennt, deren Ausführung er beherrscht und die dem jeweils anwendbaren Stand der Technik entsprechen.

7.2.       Der Anbieter ist berechtigt, die Supportleistungen im Wege der Fernwartung oder Ferndiagnose zu erbringen sofern keine Risiken für die IT-Sicherheit bestehen und die technischen Voraussetzungen beim Kunden gegeben sind, z.B. via TeamViewer direkt auf dem PC des Kunden. Sofern der Anbieter seine Leistungen nicht innerhalb der gewünschten unverbindlichen Zeitvorstellung des Kunden erbringen kann, teilt er dies dem Kunden unverzüglich mit.

7.3.       Der Anbieter darf seine Pflichten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden auf Dritte übertragen. Dies gilt auch für die Beauftragung von Subunternehmern. Der Kunde darf seine Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigern.

8.          Zahlungsverzug

8.1.       Die vereinbarte Vergütung ist binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

8.2.       Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen. Der Anbieter kann in diesem Fall die Leistung bis zur Bewirkung der Zahlung einstellen, ohne seinen Anspruch auf die Gegenleistung zu verlieren. Sofern der Anbieter während des Zahlungsverzuges des Kunden Leistungen erbringt, geschieht dies aus Kulanz und ohne dass hierdurch ein Rechtsanspruch begründet wird.

9.          Haftung

9.1.       Der Anbieter haftet unbeschränkt – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit.

9.2.       Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäftes vorhersehbar und typisch ist.

9.3.       Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht.

9.4.       Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Anbieters sowie bei der Vertragserfüllung durch Dritte und/oder Erfüllungsgehilfen.

10.        Vertraulichkeit

10.1.     „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how sowie – für den Anbieter – sämtliche Arbeitsergebnisse.

10.2.     Die Parteien vereinbaren, über solche vertraulichen Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort.

10.3.     Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

10.4.     die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

10.5.     die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;

10.6.     die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

10.7.     Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

11.        Datenschutz/Datensicherheit

11.1.     Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Der Anbieter wird insbesondere personenbezogene Daten des Kunden iSd § 11 Abs. 3 BDSG nur im Rahmen dessen Weisungen erheben, verarbeiten oder nutzen. Die Vertragsparteien verpflichten ihre Mitarbeiter gem. § 5 BDSG auf die Einhaltung des Datengeheimnisses.

11.2.     Der Anbieter ist zu regelmäßiger Datensicherung im erforderlichen Umfang verpflichtet. Er hat zudem die technischen und organisatorischen Anforderungen gem. der Anlage zu § 9 BDSG zu erfüllen. Insbesondere hat er die seinem Zugriff unterliegenden Systeme gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung sowie sonstige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe, gleich welcher Art, durch seine Mitarbeiter oder sonstige Dritte zu schützen. Hierzu ergreift er die nach dem neuesten Stand bewährter Technik geeigneten Maßnahmen in erforderlichem Umfang, insbesondere zum Schutz gegen Viren und sonstige schadhafte Programme oder Programmroutinen, außerdem sonstige Maßnahmen zum Schutz seiner Einrichtung, insbesondere zum Schutz gegen Einbruch. Bei Verwendung von nicht seinem Zugriff unterliegenden Systemen hat er seinen Vertragspartnern entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen und deren Ein-haltung regelmäßig zu überwachen.

12.        Datenspeicherung

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten automatisiert gespeichert und verarbeitet werden. Eine Einwilligung in die Weitergabe der Daten an Dritte ist damit nicht verbunden, soweit die Dritten diese Daten nicht zur Erfüllung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis benötigen.

13.        Export- und Importkontrolle

13.1.     Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass IT-Leistungen Export- und Importbeschränkungen unterliegen können. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Software oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen.

13.2.     Der Anbieter wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten.

13.3.     Die Vertragserfüllung des Anbieters steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

14.        Gerichtsstandvereinbarung, Erfüllungsort

14.1.     Sofern der Kunde Kaufmann i. S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Unternehmens des Anbieters als Gerichtsstand vereinbart.

14.2.     Als Erfüllungsort für sämtliche mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten der beteiligten Vertragsparteien gilt der Sitz des Unternehmens des Anbieters.

15.        Schlussbestimmungen

15.1.     Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses ist ihrerseits nur bei Einhaltung der Schriftform wirksam; mündlich ist dies nicht möglich.

15.2.     Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch eine dieser in Interessenslage und Bedeutung möglichst nahe kommenden, wirksamen Vereinbarung zu ersetzen.

15.3.     Der Anbieter ist zur Abtretung von Ansprüchen gegen den Kunden an Dritte nur nach schriftlicher Zustimmung des Kunden berechtigt. § 354 a HGB bleibt unberührt.

15.4.     Jede Vertragspartei darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für ein Zurückbehaltungsrecht.